Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h drohen zwar keine Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg, jedoch werden Verwarnungs- bzw. Bußgelder verhängt. Auch bei diesen kleineren Überschreitungen lohnt es sich, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
Ab einer Überschreitung von 21 km/h sind die Konsequenzen jedoch deutlich schwerwiegender. Hier drohen neben erheblich höheren Geldbußen auch Punkte im Fahreignungsregister und gegebenenfalls ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten. Da Punkte erst nach zweieinhalb Jahren aus dem Register gelöscht werden und anschließend noch ein Jahr in einer sogenannten Überliegefrist verbleiben, ergibt sich faktisch eine Tilgungsfrist von dreieinhalb Jahren. Bei Erreichen von 8 Punkten droht zudem der Entzug der Fahrerlaubnis.
Aus diesem Grund ist es wichtig, jeden drohenden Punkt im FAER zu überprüfen und die Rechtmäßigkeit des Bußgeldes durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Die Kosten hierfür werden von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Ihnen entstehen daher keine zusätzlichen Kosten durch die Beauftragung eines Anwaltes.
Geschwindigkeitsmessungen erfolgen üblicherweise durch mobile oder stationäre Messgeräte, deren Einsatz meist von Autofahrern unbemerkt bleibt, da sie oft kein auffälliges Blitzlicht mehr erzeugen. Dennoch treten bei diesen Messungen häufig Fehler auf. So sollte zuerst geprüft werden, ob tatsächlich der Betroffene selbst gefahren ist. Hierzu ist es ratsam, das Messfoto einzusehen. Das Recht auf vollständige Akteneinsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte steht dabei ausschließlich einem Rechtsanwalt zu. In Deutschland gilt nämlich, dass nur der Fahrer für Ordnungswidrigkeiten haftet, nicht der Fahrzeughalter. Deshalb ist es wichtig, das Fahrerfoto vor Zahlung eines Bußgeldes zu überprüfen.
Erfahrungsgemäß führen etwa 50 % der Einsprüche zur Einstellung des Verfahrens, entweder weil die auf dem Foto festgehaltene Person nicht der Fahrer war oder weil Messfehler vorliegen. Zu den möglichen Messfehlern zählen beispielsweise:
* Fehlende oder ungültige Eichscheine der Messgeräte
* Fehlende Ausbildungsnachweise des Bedienpersonals
* Fehlerhafte Aufstellung der Messanlage
* Fehlerhafte Übertragung der Messdaten
Daher sollte in jedem Fall ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden, um die Ermittlungsakte gründlich zu prüfen und mögliche Messfehler zu identifizieren. Deshalb lohnt sich grundsätzlich jeder Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.